Die Vereinsbusse werden in erster Linie den Leistungsteams des Turnverein Birsfeldens (NLB) und der HSG Nordwest (U19E, U17E, U15E) zum Personentransport überlassen. Sofern kein Reservationsantrag dieser Mannschaften vorliegt können andere Mannschaften/Mieter darüber verfügen.
RESERVATION
Reservationsanträge (Extern und Intern) sind ausschliesslich online an den TV Birsfelden zu richten.
PREISE VEREINSMITGLIEDER
1-2 Tage: CHF 100.-- / Tag
Ab 3 Tage: CHF 75.-- / Tag
PREISE EXTERNE
1-2 Tage: CHF 125.-- / Tag
Ab 3 Tage: CHF 100.-- / Tag
RÜCKGABE
Das Fahrzeug muss vollgetankt und besenrein zurückgebracht werden.
Muss der Bus durch den TV Birsfelden geputzt werden, werden dem Mieter CHF 100.-- in Rechnung gestellt.
Bei Rückgabe ist die Fahrt online zu dokumentieren
FAHRZEUGLENKER UND GESETZLICHES
Der Fahrzeuglenker muss mind. 21 Jahre alt und im Besitz eines Fahrausweises der Kategorie B und D1 (Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen) oder D auf dem alten «blauen» Ausweis sein. Wer nach dem 1. April 2003 den Lernfahrausweis gelöst hat, verfügt nicht über den Eintrag der Kategorie D1 und muss eine Zusatzprüfung in Theorie und Fahren absolvieren.
Das Fahrzeug ist für max. 13 Fahrgäste und 1 Fahrer zugelassen. Für Kinder unter 12 Jahre besteht ein Kindersitz-Obligatorium. Die Kindersitze sind selber mitzubringen. Es werden keine Bussen vom TV Birsfelden übernommen.
Der Fahrzeuglenker hält sich strikte an die Vorschriften des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes. Er ist verantwortlich, dass die maximale Anzahl Sitzplätze (inkl. Fahrer) nicht überschritten wird, und dass alle Mitfahrer während der Fahrt angegurtet sind.
Der Fahrer hat eine Versicherung zum Lenken fremder Fahrzeuge abzuschliessen.
Vor Gebrauch bitte kontrollieren ob sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befindet. Allfällige Mängel sind umgehend dem Busverantwortlichen zu melden. Vor Abfahrt Kilometerstand und Benzinanzeige kontrollieren.
Fahrten ins Ausland sind nicht gestattet. Im Ausland untersteht man immer der ARV-Pflicht (Arbeits-und Ruhezeitverordnung) „mit Fahrtenschreiber!“). Unsere Busse verfügen jedoch nicht über den geforderten Fahrtenschreiber.
Für Schülertransporte, Schulreisen, Klassenlager ist immer ein Fähigkeitsausweis (Chauffeur-Zulassungs-Verordnung „CZV“ ) nötig. Auch wenn die Fahrten ausserhalb der Schule durchgeführt werden.
VERANTWORTUNG
Mit der schriftlichen Reservationsanfrage erklärt sich der Mieter mit dem vorliegenden Reglement.
Sollte das Fahrzeug beschädigt oder reparaturbedürftig sein, ist dem Busverantwortlichen sofort Meldung zu erstatten.
Bei Verkehrsunfällen, unabhängig von der Schuldfrage, ist in jedem Fall das europäische Unfallprotokoll auszufüllen.
Bei grober Fahrlässigkeit ist der Selbstbehalt von Fr. 1’000.- von dem/der verantwortlichen Lenker/-in zu bezahlen.
Die Benützung der Fahrzeuge erfolgt auf eigenes Risiko.
Bitte alle Felder ergänzen und auf "Beantragen" klicken. Nach dem Versand des Antrages erhalten Sie ein E-Mailbestätigung und nach ein paar Tagen die Mitgliedschaftsbestätigung (inklusive Einzahlungsschein). Wir freuen uns auf jedes neue Mitglied in der TVB-Familie.
Bitte um Kenntnisnahme:
Gemäss Statuten haben die Mitglieder die Pflicht die festgesetzten Mitgliederbeiträge zu entrichten.
Die aktuellen Statuten sind hier ersichtlich.
Jedes Mitglied versichert sich selbst gegen Unfall und Haftpflicht!